Änderung der persönlichen Daten/Erreichbarkeit in der NDV 2.0 seit 20.06.2024 durch Mitglieder möglich
Liebe IPA-Freundinnen und IPA-Freunde,
seit Anfang des Jahres ist es allen Mitgliedern mit gültiger E-Mail-Erreichbarkeit möglich, die eigenen gespeicherten personenbezogenen Daten in der Mitgliedsdatenverwaltung “NDV 2.0” einzusehen (Leserechte) und auf den digitalen Mitgliedsausweis umzusteigen.
Seit 20.06.2024 besteht die Möglichkeit, die private Erreichbarkeit und die persönlichen Daten selbst zu ändern.
Natürlich steht jedem weiterhin frei, Änderungen direkt der Verbindungsstelle zu melden.
Voraussetzung für den Zugang zur Mitgliedsdatenverwaltung “NDV 2.0” ist der Erhalt einer E-Mail mit Erstanmeldedaten, die jeder (mit gültiger E-Mail-Adresse) am Anfang des Jahres erhalten haben sollte, bzw. die Neumitglieder, nach deren Aufnahme.
Wer diese E-Mail nicht bekommen und versehentlich gelöscht hat, kann dies bei Bedarf der Verbindungsstelle melden.
Die dienstlichen Daten und auch die Bankdaten bleiben vorerst von der eigenen Bearbeitung ausgeschlossen!
Diese Änderungen müssen daher auch weiterhin der Verbindungsstelle mitgeteilt werden.
Hierfür müssen noch Vorkehrungen und Regelungen getroffen werden, damit bestimmte Systematiken, die durch uns als Verbindungsstellen bei der dienstlichen Erreichbarkeit erstellt und gepflegt werden (Dienststellenbezeichnungen, Abkürzungen), nicht gefährdet werden. Ähnliches gilt für die Bankverbindungen.
Bei erfolgten Datenänderungen erhalten die jeweiligen Verbindungsstellen Kenntnis per automatisierter E-Mail. Eine separate Mitteilung über die Änderung durch die Mitglieder ist nicht erforderlich.
Wichtige Nutzungshinweise: