Seit heute ist es möglich, die private Erreichbarkeit und die persönlichen Daten in der Mitgliedsdatenverwaltung (NDV 2.0) selbst zu ändern.
Voraussetzung für den Zugang zur NDV 2.0 ist der Erhalt einer E-Mail mit Erstanmeldedaten, die jeder (mit gültiger E-Mail-Adresse) am Anfang des Jahres erhalten haben sollte, bzw. die Neumitglieder, nach deren Aufnahme.
Wer diese E-Mail nicht bekommen oder versehentlich gelöscht hat, kann dies (bei Bedarf) der Verbindungsstelle mitteilen.
Änderungen können selbstverständlich auch weiterhin direkt der Verbindungsstell mitgeteilt werden.
Die dienstlichen Daten und auch die Bankdaten bleiben vorerst von der eigenen Bearbeitung ausgeschlossen!
Hierfür müssen noch Vorkehrungen und Regelungen getroffen werden, damit bestimmte Systematiken, die durch uns als Verbindungsstellen bei der dienstlichen Erreichbarkeit erstellt und gepflegt werden (Dienststellenbezeichnungen, Abkürzungen), nicht gefährdet werden. Ähnliches gilt für die Bankverbindungen.
Bei Datenänderungen erhalten sowohl die jeweiligen Verbindungsstellen – als auch Landesgruppendatenpfleger – hierzu Kenntnis per automatisierter E-Mail.
Die Nutzungsbedingungen findet ihr auf dieser Homepage unter Mitgliedsdatenverwaltung NDV 2.0